Sonntag, 21. August 2016

Hartz 4: Zwangsarbeit, Obdachlosigkeit & Armut per Gesetz - Interview mit Christoph Butterwegge - YouTube

Veröffentlicht am 30.05.2016
"Das Sozialgericht Gotha hat kürzlich Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig erklärt, es sieht die Menschenwürde verletzt. Das ganze wird jetzt nochmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Anlässlich dieses Urteils spricht Prof. Dr. Butterwegge über Hartz 4, die Entstehung und die Folgen der Agenda 2010 für Deutschland.
Butterwegge ist Politikwissenschaftler und Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Sein Buch trägt den Titel: Hartz IV und die Folgen - Auf dem Weg in eine andere Republik? Es ist 2015 im Beltz Juventa Verlag erschienen und für knapp 17 Euro erhältlich. " (Text, Quelle & MP3: http://www.freie-radios.net/71062)
Hartz 4: Zwangsarbeit, Obdachlosigkeit & Armut per Gesetz - Interview mit Christoph Butterwegge - YouTube

Montag, 15. August 2016

Das Stasi-Spitzel-Gesetz Hartz IV

Das Stasi-Spitzel-Gesetz Hartz IV

Das „Stasi-Spitzel-Gesetz“ der Frau Nahles von Berthold Bronisz

09.08.2016 (ergänzt 10.08.2016)

Mit den sog. „Rechtsvereinfachungen“ bei Hartz IV eröffnet das „Haus Nahles“ der Denunziation nicht nur Tür und Tor, sondern verpflichtet unbeteiligte Dritte zu einer „Informellen Mitarbeit“ unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 5000 Euro.

Man sollte meinen, dass es solche Machenschaften in einer Demokratie nicht geben dürfte. Doch weit gefehlt. Die Hartz-IV Partei SPD macht sich „Stasipraktiken“ zu eigen. Was in einer Diktatur funktioniert kann schließlich in einer Demokratie nicht schlecht sein.

Möglich macht die Spitzelverpflichtung das SGB I und II. Im § 60 SGB I, Abs. 1, heißt es: „… alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,…“. Wer denn nun dieser ominöse Dritte ist wird aber nicht konkretisiert, sondern bleibt unbestimmt. So können Verwandte, Freunde, Nachbarn und alle möglichen Menschen eben dieser Dritte sein. Damit wird der Antragsteller schon bei Antragstellung verpflichtet seine Informationelle Selbstbestimmung, welche übrigens Grundrechtstatus hat, am Eingang des Jobcenters in den Mülleimer zu werfen. Denn Jobcenter legen die Erforderlichkeit „Leistungserheblicher Tatsachen“ gerne nach eigenem Ermessen aus. So erheben sie noch immer Daten beim Vermieter oder spionieren Leistungsempfänger aus. 

Zweifelsohne gibt es Beschränkungen im Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Diese müssen aber in einem Gesetz klar benannt werden und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gesetzgeber auch einzuhalten. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Im § 63, SGB II, wird nicht festgelegt das „nur“ der Antragsteller bzw. „Leistungsbezieher“ mit Bußgeld belegt werden kann. Jeder der sog. „Dritten“ kann daher mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden, wenn er sich weigert eine Auskunft über den Transferleistungsempfänger abzugeben oder wenn er falsche Angaben macht. Denn im § 63 heißt es: „Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.“

Ich habe bereits am Samstag eine Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe geschickt. Diese beinhaltet freilich nicht das oben beschriebene Vergehen. Hier bereite ich eine getrennte Beschwerde vor und werde sie zur gegebenen Zeit ebenfalls nach Karlsruhe schicken. (Berthold Bronisz)

Donnerstag, 11. August 2016

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr

Tacheles stellt den Knaller des Monats vor

10.08.2016

Die Erwerbslosenhilfe-Initiative "Tacheles .V." aus Wuppertal berichtet wieder von einem neuen Fall von willkürlicher und rechtswidriger Praxis der Jobcenter. Dieses Mal hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre.

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr

Dienstag, 9. August 2016

Klartext im Bundestag: Prof. Heinz-J. Bontrup im Haushaltsausschuss des Bundestags - YouTube

Veröffentlicht am 23.11.2012
Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup, Dipl.-Ökonom, Professor der Westfälischen Hochschule Recklinghausen, findet im Haushaltsausschuss erfreulich klare Worte an die Abgeordneten.

Quelle: Bundestag

Öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses zum Nachtragshaushalt 2012 am 06.06.2012

Die komplette Anhörung hier:

http://www.bundestag.de/Mediathek/ind...
Klartext im Bundestag: Prof. Heinz-J. Bontrup im Haushaltsausschuss des Bundestags - YouTube

Sonntag, 7. August 2016

Feindbild Hartz IV Empfänger - YouTube

Feindbild Hartz IV Empfänger - YouTube

Veröffentlicht am 17.06.2016
Kabarettist Max Uthoff spricht über das „Feindbild Hartz IV Empfänger“ und unsere kälter werdende Gesellschaft, die der Propaganda der Eliten auf dem Leim geht. Aber auch unsere Politiker machen keinen Halt davor alle Hartz-IV Empfänger generell als Sozialschmarotzer, ungebildet, dumm und faul darzustellen.

Samstag, 6. August 2016

DIE LINKE. Kreisverband Stormarn: Hartz IV Tipps

Hartz IV Nachrichten ALG II Informationen von gegen-

DIE LINKE. Kreisverband Stormarn: Hartz IV Tipps

Das ELO-Forum Portal › Erwerbslosenforum Deutschland (Portal)

Das ELO-Forum Portal › Erwerbslosenforum Deutschland (Portal)

Die Hartz Gesetze

Mit den Hartz-Gesetzen hatte der Bundestag eine Fülle von Reformen verabschiedet, von denen sich der Gesetzgeber mittelfristig eine deutliche Belebung des Arbeitsmarkts, aber auch Einsparungen bei den Sozialausgaben  verspricht.
Das Gesetzespaket Hartz I und II zur Arbeitsmarktreform lehnte sich an die Vorschläge der Hartz-Kommission an, ohne die Ergebnisse Eins-zu-Eins umzusetzen. Mit den Gesetzesreformen Hartz III und IV wurden zwei wichtige Komplexe geregelt: Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Die Hartz Gesetze

Hartz IV-Reform: Gleicher Aufwand, echte Härten für Betroffene? - Wirtschaft - Nachrichten - WDR

Hartz IV-Reform: Gleicher Aufwand, echte Härten für Betroffene?

Von Nina Magoley
Der Bundesrat debattiert in dieser Woche (18.03.2016) über Bürokratieabbau bei den Hartz IV-Gesetzen. Die Reform soll die Arbeit der Jobcenter vereinfachen, doch die versprechen sich wenig davon. Sozialberatungsstellen in NRW fürchten deutlich härtere Sanktionen für Arbeitslose.
Schon nach nur einer Woche Arbeitslosigkeit füllen die Formulare und Bescheide eines Hartz IV-Empfängers oft einen ganzen Aktenordner. Das, sagt Hedel Wenner, sei keine Seltenheit. Als Leiterin des Kölner Arbeitslosenzentrums (KALZ) sieht sie täglich, was Bürokratie bedeutet: Bei der Verwaltung der Arbeitslosigkeit verlieren sich die Jobcenter mittlerweile in einem Dschungel von Regelungen, Sonderregelungen, Prüfungen und dem dazugehörigen Schriftverkehr.

Hartz-IV-Bezieher - Jobcenter kürzt Männern häufiger Hartz IV - Wirtschaft - Süddeutsche.de

Hartz-IV-BezieherJobcenter kürzt Männern häufiger Hartz IV

Sie lassen Jobs sausen oder erscheinen nicht zu Terminen: Wenn die Jobcenter ALG-II-Empfänger bestrafen, trifft es weitaus häufiger Männer als Frauen, sagt eine neue Studie. Die Forscher schlagen dafür eine Reihe von Gründen vor.
Je häufiger Arbeitslose mit ihrem Jobcenter zu tun haben, desto häufiger werden sie bestraft. So liest sich das Ergebnis einer Studie über Hartz-IV-Empfänger und deren Wahrscheinlichkeit, Ärger mit den Beratern zu kriegen.
Hartz-IV-Bezieher - Jobcenter kürzt Männern häufiger Hartz IV - Wirtschaft - Süddeutsche.de

Hartz IV: Endstation Ein-Euro-Job | ZEIT ONLINE

Hartz IV: Endstation Ein-Euro-Job | ZEIT ONLINE

Schäuble bekommt Geld zurück: Jobcenter knausern bei Hilfe für Hartz-IV-Empfänger - FOCUS Online


Schäuble bekommt Geld zurück: Jobcenter knausern bei Hilfe für Hartz-IV-Empfänger - FOCUS Online

Hartz IV: Jobcenter verlangt Führungszeugnis


Hartz IV: Jobcenter verlangt Führungszeugnis

Freitag, 5. August 2016

Hartz 4 Regelsatz - 404 € Regelbedarf 2016 beim Arbeitslosengeld II


Hartz 4 Regelsatz - 404 € Regelbedarf 2016 beim Arbeitslosengeld II

Kritik von 'Tacheles': Sozialgericht verurteilt Jobcenter


Kritik von 'Tacheles': Sozialgericht verurteilt Jobcenter

SG_Duesseldorf_27.04.2016.pdf

SG_Duesseldorf_27.04.2016.pdf

(4)Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen - Wirtschaft - Süddeutsche.de


(4)Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen - Wirtschaft - Süddeutsche.de

Kinderarmut: Aus armen Kindern werden chancenlose Erwachsene | ZEIT ONLINE


Kinderarmut: Aus armen Kindern werden chancenlose Erwachsene | ZEIT ONLINE

Jobcenter haftet bei verspäteter Hartz-4 Zahlung


Jobcenter haftet bei verspäteter Hartz-4 Zahlung

Hartz IV: "Die dunkle Seite des deutschen Jobwunders" - kurier.at


Hartz IV: "Die dunkle Seite des deutschen Jobwunders"

Deutschland bringe die Arbeitslosigkeit nur statistisch zu verschwinden, die Arbeitslosen selbst blieben durch Hartz IV "im Hamsterrad", sagt Soziologe Klaus Dörre.


Hartz IV: "Die dunkle Seite des deutschen Jobwunders" - kurier.at

Bundessozialgericht: Elterngeld wird auf Hartz IV angerechnet - World Socialist Web Site

Bundessozialgericht: Elterngeld wird auf Hartz IV angerechnet

Von Elisabeth Zimmermann 
3. August 2016
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am 26. Juli die Klage eines Vaters ab, der die unsoziale Regelung zum Elterngeld für Hartz IV-Empfänger angefochten hatte. Sie bedeuten, dass für Arbeitslose und Geringverdiener das Elterngeld als Einkommen zählt und mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet wird. Schon früher wurde festgelegt, dass auch das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird.
Der Vorsitzende Richter des vierten BSG-Senats begründete dieses Urteil gegen arme Familien mit der lapidaren Erklärung, die gesetzlichen Anforderungen seien nicht erfüllt (Az.: B 4 AS 25/15 R). Eine inhaltliche Begründung gab er nicht, nachdem zuvor höchste Sozialrichter die Klage als unzulässig verworfen hatten.
Das Gericht wies auch eine weitere Klage einer Familie aus dem Emsland ab, die zu den Geringverdienern zählt. Diese Familie mit drei minderjährigen Kindern hatte bis Ende 2010 einen Kinderzuschlag erhalten, der verhindern sollte, dass sie aufgrund des niedrigen Einkommens zusätzlich Hartz IV-Leistungen (sogenannte Aufstockung) beantragen muss.
Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes Anfang 2011 wurde ihr jedoch der Kinderzuschlag gestrichen. Nachdem die Ehefrau in Elternzeit ging und den Mindestbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 Euro monatlich bezog, stoppte die Bundesagentur für Arbeit die weitere Zahlung des Zuschlags.
In ihrer Klage bezeichnete die Familie dieses Vorgehen als eine Ungleichbehandlung, die gegen die Verfassung verstößt, da bei Bafög-Empfängern und Wohngeldbeziehern das Elterngeld auch nicht als Einkommen angerechnet würde. Sie argumentierte, das Elterngeld sei eine Anerkennung für Erziehungs- und Betreuungsleistungen und nicht ein durch Arbeit erzieltes Einkommen.
Sowohl das Sozialgericht Osnabrück als auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnten dies ab. Mit der Zahlung von Elterngeld bestehe für die Familie keine Bedürftigkeit mehr; einen Anspruch auf Kindergeldzuschlag gebe es daher nicht. Dieser Linie folgte auch das Bundessozialgericht. Die Streichung des Zuschlags verstoße nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, erläuterte es.
Andersherum gesagt: Lebt jemand bereits am Rande des Existenzminimums, wird ihm kein Recht zugestanden, mehr als dieses Minimum zu bekommen.
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Mütter und Väter können seit dieser Zeit bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird. Mütter oder Väter, die zur Kindererziehung vorübergehend aus dem Beruf ausscheiden, erhalten 65 Prozent des letzten Nettolohns, höchstens jedoch 1800 Euro monatlich.
Dieses Gesetz des damaligen SPD-Arbeitsministers Franz Müntefering sollte vor allem gut ausgebildeten, besserverdienenden Eltern der Mittelschicht entgegenkommen, um Familie und Beruf miteinander verbinden zu können. Auf ärmere Alleinerziehende und Geringverdiener war es von vorneherein nicht ausgerichtet. Sie erhalten nur einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro.
Dasselbe gilt für den Kinderzuschlag. Er ist auf maximal drei Jahre beschränkt, beträgt monatlich maximal 140 Euro und darf nur gezahlt werden, wenn dadurch der Bezug von Hartz IV-Leistungen vermieden wird, also das Familieneinkommen entsprechend niedrig ist.
Das neueste Urteil des Bundessozialgerichts zementiert diese Politik gegen die Armen. Obwohl beide staatliche Leistungen für sozial schwache Familien schon lächerlich gering sind und nur für kurze Zeit gezahlt werden, werden gerade den Familien verwehrt, die es am dringendsten brauchen.
Kinder und Jugendliche sind von dieser Politik besonders hart betroffen. Anfang Juni wurde bekannt, dass nach Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2015 jedes siebte Kind in Deutschland von Hartz IV-Bezügen seiner Eltern abhängig ist und in Armut lebt. Das betrifft über 1,5 Millionen Kinder. In Städten wie Bremen und Berlin wächst jedes dritte Kind in Armut auf.
Wenn man auch die Familien berücksichtigt, die zwar nicht von Hartz IV, aber von Kinderzuschlägen oder Wohngeld abhängig sind, wären sogar 2,7 Millionen Kinder von Armut betroffen, sagt der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbunds, Heinz Hilger. Seit der Jahrtausendwende habe sich die Kinderarmut nahezu verdoppelt.
Diese Situation ist das direkte Ergebnis der Agenda 2010 mit den Hartz-IV-Gesetzen, die die rot-grüne Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Vizekanzler Joschka Fischer (Grüne) vor vierzehn Jahren eingeführt und durchgesetzt hat. In enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften leitete sie den größten Sozialabbau der deutschen Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg ein und legte die Grundlage für einen riesigen Niedriglohnbereich.
Inzwischen können Millionen Menschen nicht mehr von ihrer Arbeit leben und müssen die staatlichen Hartz-IV-Almosen beantragen. Die nachfolgenden Regierungen der Großen Koalition haben die Bedingungen für Arbeitslose und Geringverdiener weiter verschlechtert. Gerade erst hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), die Sanktionen für jugendliche Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren mit Wirkung zum 1. August verschärft.
Nach zwei Pflichtverletzungen, wie dem vorzeitigen Abbruch eines Bewerbungstrainings und der Ablehnung eines 1-Euro-Jobs, kann das Jobcenter nicht nur die Zahlung des Hartz IV-Regelsatzes streichen, sondern auch die Übernahme von Miet- und Heizkosten. Den betroffenen Jugendlichen droht Hunger, Obdachlosigkeit und letztlich auch ein Abrutschen in Kriminalität.
Ebenfalls in den Verantwortungsbereich von Andrea Nahles fällt ein Gesetzentwurf vom April, der Einwanderer aus ärmeren EU-Staaten wie Rumänien oder Bulgarien, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, für fünf Jahre von jeglichem Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe ausschließen soll. Das Gesetz schürt Chauvinismus und Rassismus und ist zugleich ein massiver Einschnitt in die sozialen Rechte aller Arbeiter in Europa.
Die Angriffe der Regierung auf Arbeitslose und Arme werden immer dreister und nahezu sadistisch. Am 22. Juli berichtete die Süddeutsche Zeitung von einem Papier aus dem Bundesarbeitsministerium, das die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter anweist, sich bei verschuldeten Arbeitslosen nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einzulassen, außer in besonderen Härtefällen.
Arbeitslosigkeit ist die wichtigste Ursache für Überschuldung. Jeder fünfte deutsche Schuldner im vergangenen Jahr gab den Verlust des Arbeitsplatzes als Grund an. Gleichzeitig ist die Verschuldung ein zusätzliches Hindernis für eine neue Anstellung.
Man sollte meinen, dass es auch im Interesse der Jobcenter wäre, wenn Arbeitslose nicht in ein Insolvenzverfahren gezwungen werden. Stattdessen nutzen sie jedoch die staatlich geschaffene Notlage aus und verleihen selbst Geld an Arbeitslose. Im letzten Jahr erreichten die Darlehen, die Hartz IV-Empfänger für Anschaffungen wie beispielsweise einen Kühlschrank bekamen, eine Summe von 86,4 Millionen Euro. Die Summe, die Arbeitslose durchschnittlich erhalten und dann an das Jobcenter zurückzahlen müssen, liegt bei 430 Euro.
Auch Aufstocker häufen Schulden beim Jobcenter an, weil ihr Einkommen und damit die Unterstützung vom Jobcenter schwankt und sie zeitverzögert das Geld zurückzahlen müssen. Laut Statistischem Bundesamt sind Aufstocker überproportional häufig überschuldet.
Um das verliehene Geld bei ihren armen und arbeitslosen Schuldnern wieder einzutreiben, hat die Arbeitsagentur nun seit Anfang dieses Jahres einen eigenen Inkasso-Dienst eingerichtet. Sie verspricht sich davon Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro.
Schuldnerberater machen seitdem die Erfahrung, dass sich die Jobcenter nicht mehr auf Verhandlungen für eine außergerichtliche Einigung einlassen. „Wir haben de facto mit dem Inkasso-Service keinen Partner, der Vergleiche schließt“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Matthias Butenob von der Schuldnerberatung Hamburg.
Bundessozialgericht: Elterngeld wird auf Hartz IV angerechnet - World Socialist Web Site

30.07.2016: Auf gute Nachbarschaft (Tageszeitung junge Welt)

30.07.2016: Auf gute Nachbarschaft (Tageszeitung junge Welt)

Aktuelles: Schutzgemeinschaft Hartz IV

Aktuelles: Schutzgemeinschaft Hartz IV

Postboten von Job Centern müssen mit Hartz IV aufstocken - YouTube

Postboten von Job Centern müssen mit Hartz IV aufstocken


Veröffentlicht am 27.06.2016
Quelle: ARD / Kontraste
Ob in Zwickau, Chemnitz oder Oldenburg: Überall lassen öffentliche Auftraggeber ihre Post vom billigsten Anbieter transportieren. Die Folge: Für viele Postzusteller bleibt meist nur der Gang aufs Amt, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Postboten von Job Centern müssen mit Hartz IV aufstocken - YouTube