Montag, 26. September 2016

Kommentar Hartz-IV-Erhöhung: Schmerzensgeld und Trostpflaster - taz.de

Kommentar Hartz-IV-Erhöhung: Schmerzensgeld und Trostpflaster - taz.de



Kommentar Hartz-IV-Erhöhung

Schmerzensgeld und Trostpflaster

Gerhard Schröder erhält einen 10.000 Euro-Preis, Hartz-IV-Bezieher bekommen fünf Euro mehr im Monat. Es scheint, als wolle die SPD keine Wähler.


Samstag, 10. September 2016

DIE LINKE: Rechtsvereinfachung bei Hartz IV: Verschlechterungen für Betroffene, ungelöste Probleme und mehr Bürokratie

 Katja Kipping

Rechtsvereinfachung bei Hartz IV: Verschlechterungen für Betroffene, ungelöste Probleme und mehr Bürokratie

Zur morgigen Entscheidung im Bundesrat zur sogenannten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Wir haben im Bundestag dagegen gestimmt, weil das Gesetz zahlreiche Verschlechterungen für die Betroffenen zu Folge hat. So werden zum Beispiel die Kürzungsmöglichkeiten von Leistungen bei sogenanntem sozialwidrigem Verhalten ausgeweitet, ebenso die Leistungsentzugs- bzw. Leistungsversagungsmöglichkeiten. Grundlegende Probleme wie die grundrechtswidrigen Sanktionen oder der Mehrbedarf für Kinder, die sich bei getrennten Eltern aufhalten, werden nicht gelöst.
Die Beschäftigten in den Jobcentern werden mit zusätzlichen bürokratischen Arbeiten belastet. Nachdem das Gesetz im Bundestag leider mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen worden ist, stehen die Bundesländer in der Verantwortung, das Gesetz im Bundesrat durch mehrheitliche Ablehnung oder Enthaltung zu stoppen.  
"Die Reform fällt aus", kommentiert Thüringens Sozialministerin Heike Werner, weder führe die Gesetzesänderung zu substanziellen Verbesserungen für die betroffenen Menschen, noch werde die Verwaltung vereinfacht. "Das SGB II hat seit Anbeginn eine Schwachstelle bei der Arbeitsförderung. Statt diese zu beheben, zielt das Änderungsgesetz auf schärfere Sanktionen. Das ist der falsche Weg", so Werner.
Nach langem Vorlauf bringe das Gesetz nach Auffassung von Werner nur wenige bescheidene Verbesserungen, etwa die Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate und die Einführung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bei Miet- und Heizkosten.
Bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsförderung bleibe das Gesetz deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Statt lediglich Arbeitsgelegenheiten länger zu fördern, wäre eine Umstellung von Hartz IV auf aktive Arbeitsförderung angezeigt. "Der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit kommen wir nur bei, wenn wir endlich die passiven Mittel für Hartz IV in aktive Mittel für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln", so Werner weiter. 
Werner zeigte sich darüber hinaus enttäuscht davon, dass die Bundesregierung an den verfassungswidrigen Sanktionen festhalte. "Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Grundrecht ist, das zwingend eingelöst werden muss. Die Leistungen im Rahmen von Hartz IV dienen der Existenzsicherung. Mit Leistungsabstrichen verbundene Sanktionen laufen dem Gebot des Verfassungsgerichts zuwider. Ihre Abschaffung ist daher überfällig", schließt Werner.
DIE LINKE: Rechtsvereinfachung bei Hartz IV: Verschlechterungen für Betroffene, ungelöste Probleme und mehr Bürokratie

Donnerstag, 8. September 2016

Hartz IV - News und Infos | ZEIT ONLINE

Hartz IV - News und Infos | ZEIT ONLINE

Hartz IV: Stütze für die Ewigkeit | ZEIT ONLINE

Hartz IV:Stütze für die Ewigkeit

Fast eine Million Menschen leben seit 2005 ununterbrochen von Hartz IV. Viele von ihnen müssten gezielter gefördert werden.
Hartz IV: Stütze für die Ewigkeit | ZEIT ONLINE

Sonntag, 21. August 2016

Hartz 4: Zwangsarbeit, Obdachlosigkeit & Armut per Gesetz - Interview mit Christoph Butterwegge - YouTube

Veröffentlicht am 30.05.2016
"Das Sozialgericht Gotha hat kürzlich Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig erklärt, es sieht die Menschenwürde verletzt. Das ganze wird jetzt nochmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Anlässlich dieses Urteils spricht Prof. Dr. Butterwegge über Hartz 4, die Entstehung und die Folgen der Agenda 2010 für Deutschland.
Butterwegge ist Politikwissenschaftler und Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Sein Buch trägt den Titel: Hartz IV und die Folgen - Auf dem Weg in eine andere Republik? Es ist 2015 im Beltz Juventa Verlag erschienen und für knapp 17 Euro erhältlich. " (Text, Quelle & MP3: http://www.freie-radios.net/71062)
Hartz 4: Zwangsarbeit, Obdachlosigkeit & Armut per Gesetz - Interview mit Christoph Butterwegge - YouTube

Montag, 15. August 2016

Das Stasi-Spitzel-Gesetz Hartz IV

Das Stasi-Spitzel-Gesetz Hartz IV

Das „Stasi-Spitzel-Gesetz“ der Frau Nahles von Berthold Bronisz

09.08.2016 (ergänzt 10.08.2016)

Mit den sog. „Rechtsvereinfachungen“ bei Hartz IV eröffnet das „Haus Nahles“ der Denunziation nicht nur Tür und Tor, sondern verpflichtet unbeteiligte Dritte zu einer „Informellen Mitarbeit“ unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 5000 Euro.

Man sollte meinen, dass es solche Machenschaften in einer Demokratie nicht geben dürfte. Doch weit gefehlt. Die Hartz-IV Partei SPD macht sich „Stasipraktiken“ zu eigen. Was in einer Diktatur funktioniert kann schließlich in einer Demokratie nicht schlecht sein.

Möglich macht die Spitzelverpflichtung das SGB I und II. Im § 60 SGB I, Abs. 1, heißt es: „… alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,…“. Wer denn nun dieser ominöse Dritte ist wird aber nicht konkretisiert, sondern bleibt unbestimmt. So können Verwandte, Freunde, Nachbarn und alle möglichen Menschen eben dieser Dritte sein. Damit wird der Antragsteller schon bei Antragstellung verpflichtet seine Informationelle Selbstbestimmung, welche übrigens Grundrechtstatus hat, am Eingang des Jobcenters in den Mülleimer zu werfen. Denn Jobcenter legen die Erforderlichkeit „Leistungserheblicher Tatsachen“ gerne nach eigenem Ermessen aus. So erheben sie noch immer Daten beim Vermieter oder spionieren Leistungsempfänger aus. 

Zweifelsohne gibt es Beschränkungen im Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Diese müssen aber in einem Gesetz klar benannt werden und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gesetzgeber auch einzuhalten. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Im § 63, SGB II, wird nicht festgelegt das „nur“ der Antragsteller bzw. „Leistungsbezieher“ mit Bußgeld belegt werden kann. Jeder der sog. „Dritten“ kann daher mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden, wenn er sich weigert eine Auskunft über den Transferleistungsempfänger abzugeben oder wenn er falsche Angaben macht. Denn im § 63 heißt es: „Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.“

Ich habe bereits am Samstag eine Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe geschickt. Diese beinhaltet freilich nicht das oben beschriebene Vergehen. Hier bereite ich eine getrennte Beschwerde vor und werde sie zur gegebenen Zeit ebenfalls nach Karlsruhe schicken. (Berthold Bronisz)

Donnerstag, 11. August 2016

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr

Tacheles stellt den Knaller des Monats vor

10.08.2016

Die Erwerbslosenhilfe-Initiative "Tacheles .V." aus Wuppertal berichtet wieder von einem neuen Fall von willkürlicher und rechtswidriger Praxis der Jobcenter. Dieses Mal hatte eine Wuppertaler Hartz-IV-Bezieherin gegen einen Bescheid des Jobcenter Widerspruch eingelegt, was oft vorkommt und noch viel häufiger notwendig wäre.

Hartz IV: Jobcenter Einladung um 0.00 Uhr