1. 60 Millionen für wertlose Hartz IV Software versenkt
Damit die Arbeit der Sachbearbeiter sage und schreibe 2 Minuten verkürzt wird, hat die Bundesagentur für Arbeit eine 60 Millionen teure Software gekauft. Und weil diese dann nicht funktionierte, wurde das Programm eingestellt, da es sich dann doch als untauglich erwies. Das Geld ist aber dennoch weg. Weiter:
2. Werden negative Bewertungen durch die Jobcenter gelöscht?
Google gibt bei seiner Suche die Möglichkeit, Firmen und Institutionen zu bewerten. Möglich wird dies über „Google Business“. Innerhalb dieser Funktion ist es auch möglich, Bewertungen mit gewissen Vorgaben zu löschen. Auch versucht Google selbst mittels Algorhytmen „Spam-Kommentare“ im Vorfeld auszusondern... Weiterlesen:
3. Verbraucherschützer: Keine Stromsperren bei Härtefällen
Der Strom wird immer teurer, und das merken vor allem Menschen ohne Einkommen. 300.000 Menschen wird jedes Jahr in Deutschland der Strom abgestellt – auch bein Minusgraden, und auch wenn sie alt oder krank sind oder Kinder haben. Dem gehen zwar lange Mahnverfahren voraus und eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrankündigung. Wenn zum Beispiel Verschuldete aber nicht zahlen können, stellen die Netzbetreiber den Strom ab. Weiterlesen:
Der Strom wird immer teurer, und das merken vor allem Menschen ohne Einkommen. 300.000 Menschen wird jedes Jahr in Deutschland der Strom abgestellt – auch bein Minusgraden, und auch wenn sie alt oder krank sind oder Kinder haben. Dem gehen zwar lange Mahnverfahren voraus und eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrankündigung. Wenn zum Beispiel Verschuldete aber nicht zahlen können, stellen die Netzbetreiber den Strom ab. Weiterlesen:
4. 12 jährige Hartz-IV-Empfängerin darf ihr Erbe behalten
Dieser Fall bringt vielen Kindern, die von Hartz-IV abhängig sind, Sicherheit. Eine Zwölfjährige sollte rund 20.000 Euro aus ihrem Erbe an das Jobcenter zahlen, nachdem ihr Vater starn. Das Sozialgericht Heilbronn wies die Forderung des Jobcenters zurück. Es handle sich um eine besondere Härte. (Urt. v. 15.12.2016, Az. S 3 AS 682/15). Weiterlesen:
Dieser Fall bringt vielen Kindern, die von Hartz-IV abhängig sind, Sicherheit. Eine Zwölfjährige sollte rund 20.000 Euro aus ihrem Erbe an das Jobcenter zahlen, nachdem ihr Vater starn. Das Sozialgericht Heilbronn wies die Forderung des Jobcenters zurück. Es handle sich um eine besondere Härte. (Urt. v. 15.12.2016, Az. S 3 AS 682/15). Weiterlesen:
5. LSG Celle lehnt Förderdarlehen für angebliche Existenzgründung ab
Celle (jur). Jobcenter müssen keine Börsenspekulationen finanzieren. Für eine entsprechende selbstständige Tätigkeit steht Arbeitslosen kein Darlehen für das Startkapital zu, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Mittwoch, 15. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 7 AS 1494/15). Weiter:
Celle (jur). Jobcenter müssen keine Börsenspekulationen