Montag, 30. Januar 2017

Schadensersatz wegen Nichterhöhung der Wochenarbeitszeit? | Arbeit und Arbeitsrecht

Schadensersatz wegen Nichterhöhung der Wochenarbeitszeit?
Die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes besteht nur dann, wenn Indizien vorliegen, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ darauf schließen lassen, dass ein in der Norm genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war. Nur die „Möglichkeit“ einer Ursächlichkeit reicht nicht aus. Das hat das BAG in einem Urteil vom 26.1.2017 (8 AZR 736/15) klargestellt.
Der Kläger ist seit Dezember 2011 mit einem GdB von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Bei der Beklagten (Expressversand- und Transportservice) ist er als Kurier angestellt und leistet 27,5 Stunden in der Woche. Mitte 2013 verteilte die Arbeitgeberin mit entsprechenden Änderungsverträgen ein Stundenvolumen von 66,5 Stunden unbefristet an 14 teilzeitbeschäftigte Kuriere. Das waren alle Mitarbeiter, die um eine Erhöhung der Wochenarbeitszahl gebeten haben, mit Ausnahme eines neu eingestellten Kollegen und dem Kläger. Dieser begehrte ebenso eine Erhöhung seiner wöchentlichen Arbeitszeit. Das ArbG Frankfurt/Main hat die Klage abgewiesen. In der Berufungsinstanz erweiterte der Beschäftigte seine Klage und machte hilfsweise einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG geltend. Man habe ihn bei der Vergabe der Stundenerhöhungen wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Das Hessische LAG wies die Berufung im Übrigen zurück, sprach dem Kurier aber einen Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Verdienstes zu. Hiergegen wandte sich das beklagte Unternehmen erfolgreich mit der Revision.
Das Hessische LAG ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass Indizien nach § 22 AGG vorliegen, die eine Benachteiligung des Klägers wegen seiner Schwerbehinderung vermuten lassen. Die Richter haben verkannt, dass die Vermutung einer Benachteiligung nur dann besteht, wenn Anhaltspunkte existieren, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war. Die vom LAG angenommene schlichte „Möglichkeit“ einer Ursächlichkeit reicht nicht ausreicht.
Die Sache wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, weil aufgrund der bisherigen Feststellungen keine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits getroffen werden konnte.

Mittwoch, 25. Januar 2017

Ein sechsmillionstel Hass für jeden / Staatsanwaltschaft Leipzig: CSU darf Hartz-IV-Bezieher als »Schmarotzer« beleidigen (junge Welt)

Ein sechsmillionstel Hass für jeden

Staatsanwaltschaft Leipzig: CSU darf Hartz-IV-Bezieher als »Schmarotzer« beleidigen

Von Susan Bonath
Bunte Buchstaben, demütigender Alltag: Für Betroffene bedeutet Hartz IV die ständige Drohung mit Kürzung des Existenzminimums, sollten sie sich an angebotenen »Maßnahmen« nicht beteiligen oder Termine versäumen. Beschimpfungen gibt es gratis obendrauf
Seit langem schüren die politischen Vertreter der Herrschenden Vorurteile gegen Hartz-IV-Bezieher: Sie bezeichnen sie als »faule Grippel« (Stephan Stracke, CSU) und »spätrömisch Dekadente« (Guido Westerwelle, FDP), deren Konsumverhalten ein »Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie« sei (Philipp Mißfelder, CDU) und die es sich in der »sozialen Hängematte« (Wolfgang Schäuble, CDU) bequem gemacht hätten. Auch SPD-Politiker wie Exkanzler Gerhard Schröder (»Es gibt kein Recht auf Faulheit«) zogen regelmäßig gegen sie vom Leder.
Am 14. November schürte die CSU erneut Ressentiments: In einem Werbespot, den sie unter anderem auf ihrer offiziellen Facebook-Seite veröffentlichte, wurde gegen einen angeblichen »Linksrutsch« bei den Grünen gewettert. Die wollten unter anderem »Sanktionen für Hartz-IV-Schmarotzer« abschaffen, meinte die in Berlin mitregierende Bayernpartei. Um Beleidigung und Verleumdung einer ganzen Bevölkerungsgruppe handele es sich bei dieser öffentlichen Botschaft aber keineswegs, findet die Staatsanwaltschaft Leipzig. Mit einem jW vorliegenden Schreiben vom 19. Dezember wies die Behörde die Strafanzeige des Hartz-IV-Beziehers Helmut K. ab – mit einer abenteuerlichen Begründung.
Der 50jährige Beschwerdeführer fühlt sich durch die Zuschreibung »Schmarotzer« in dem im Internet weiterhin zugänglichen Video ehrverletzend verunglimpft. Zudem verurteile die CSU mit ihren Äußerungen die sechs Millionen Hartz-IV-Beziehenden in Deutschland zu Unrecht, erklärte er in der Anzeige. Die Beleidigung entmenschliche Betroffene und erkläre sie für »lebensunwert«. So fördere sie bei Arbeitsplatzbesitzern Hass und Verachtung für die Gruppe, der er selbst angehöre, so K. Somit sei auch der Tatbestand einer Volksverhetzung zu prüfen, verlangte er.
Nichts von dem treffe zu, meint die Staatsanwältin. Denn die CSU nenne K. ja nicht namentlich. Die Urheber des Spots hätten lediglich einen »aus ihrer Sicht bestehenden Unwert« eines »nicht individuell aufgeschlüsselten Kollektivs und seiner sozialen Funktion« bekundet. In dem Fall gelte: »Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden.« Kurz: Bei sechs Millionen Hartz-IV-Beziehern bleibt nicht genug Hass für den einzelnen. Anschließend widerspricht die Staatsanwältin in ihrer eigenen Kollektivthese: Das Video gelte nicht allen Betroffenen, sondern nur »Personen, die zu Unrecht Leistungen bezogen haben bzw. ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind«.
»Nach dieser Lesart wären auch Antisemitismus oder Hassaufrufe gegen ethnische und religiöse ›Kollektive‹ erlaubt«, kommentierte Helmut K. den Bescheid im Gespräch mit jW. Tatsächlich habe die Staatsanwaltschaft Dresden kürzlich in einem Fall offenkundiger Volksverhetzung in diese Richtung argumentiert, so K. Am 1. Dezember hatte sie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Pegida-Sympathisanten eingestellt (das entsprechende Schreiben liegt jW vor), der auf der offiziellen Facebook-Seite des rassistischen Vereins ein Video mit den Worten »erschießt doch einfach diese Niggerschweine« kommentiert hatte. Da es um eine Reportage über eine Razzia gegen »illegale Straßenhändler« in Spanien ging, richte sich der Mordaufruf nicht gegen Teile der deutschen Bevölkerung, teilte die Dresdner Behörde mit. K.: »Von einem härteren Vorgehen gegen Hasskriminalität im Internet, wie aktuell von der Politik beschworen, kann ich hier nichts erkennen.«
Ein sechsmillionstel Hass für jeden / Staatsanwaltschaft Leipzig: CSU darf Hartz-IV-Bezieher als »Schmarotzer« beleidigen (junge Welt)

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Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

In Deutschland sind derzeit über sechs Millionen Menschen auf die staatlichen Hilfen in Form von Hartz IV angewiesen. Die grundgesetzlich verankerte Grundsicherung lässt jedoch keinen Spielraum für Anschaffungen, die außerhalb der Reihe sind.


 
Da dies die Betroffenen vor erhebliche Probleme bei der Lebensführung stellt, ergibt sich die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger dennoch die Möglichkeit haben, einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Das am 1. Januar des Jahres 2005 eingeführte Hartz IV, das korrekterweise als Arbeitslosengeld bzw. ALG II  bezeichnet wird, hatte bereits im Stadion der Konzeption aus dem Jahr 2002 die vorgegebene Intention, den zum Leistungserhalt berechtigten Personen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. In Kraft trat es seiner Zeit durch das sogenannte „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.



Die Zahl der Leistungsempfänger von ALG 2 ist kontinuierlich rückläufig. Statistikquelle: Bundesagentur für Arbeit


Vor der Einführung des Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gab es in Deutschland mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zwei Leistungen, die getrennt voneinander dafür sorgen sollten, dass der Lebensunterhalt der sie beziehenden Personen nicht gefährdet ist:

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/
Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

In Deutschland sind derzeit über sechs Millionen Menschen auf die staatlichen Hilfen in Form von Hartz IV angewiesen. Die grundgesetzlich verankerte Grundsicherung lässt jedoch keinen Spielraum für Anschaffungen, die außerhalb der Reihe sind.


 
Da dies die Betroffenen vor erhebliche Probleme bei der Lebensführung stellt, ergibt sich die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger dennoch die Möglichkeit haben, einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Das am 1. Januar des Jahres 2005 eingeführte Hartz IV, das korrekterweise als Arbeitslosengeld bzw. ALG II  bezeichnet wird, hatte bereits im Stadion der Konzeption aus dem Jahr 2002 die vorgegebene Intention, den zum Leistungserhalt berechtigten Personen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. In Kraft trat es seiner Zeit durch das sogenannte „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.



Die Zahl der Leistungsempfänger von ALG 2 ist kontinuierlich rückläufig. Statistikquelle: Bundesagentur für Arbeit


Vor der Einführung des Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gab es in Deutschland mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zwei Leistungen, die getrennt voneinander dafür sorgen sollten, dass der Lebensunterhalt der sie beziehenden Personen nicht gefährdet ist:

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/
Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

In Deutschland sind derzeit über sechs Millionen Menschen auf die staatlichen Hilfen in Form von Hartz IV angewiesen. Die grundgesetzlich verankerte Grundsicherung lässt jedoch keinen Spielraum für Anschaffungen, die außerhalb der Reihe sind.


 
Da dies die Betroffenen vor erhebliche Probleme bei der Lebensführung stellt, ergibt sich die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger dennoch die Möglichkeit haben, einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Das am 1. Januar des Jahres 2005 eingeführte Hartz IV, das korrekterweise als Arbeitslosengeld bzw. ALG II  bezeichnet wird, hatte bereits im Stadion der Konzeption aus dem Jahr 2002 die vorgegebene Intention, den zum Leistungserhalt berechtigten Personen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. In Kraft trat es seiner Zeit durch das sogenannte „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.



Die Zahl der Leistungsempfänger von ALG 2 ist kontinuierlich rückläufig. Statistikquelle: Bundesagentur für Arbeit


Vor der Einführung des Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gab es in Deutschland mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zwei Leistungen, die getrennt voneinander dafür sorgen sollten, dass der Lebensunterhalt der sie beziehenden Personen nicht gefährdet ist:

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/
Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/
In Deutschland sind derzeit über sechs Millionen Menschen auf die staatlichen Hilfen in Form von Hartz IV angewiesen. Die grundgesetzlich verankerte Grundsicherung lässt jedoch keinen Spielraum für Anschaffungen, die außerhalb der Reihe sind.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/

Kredit trotz Beanspruchung der Sozialleistungen?

In Deutschland sind derzeit über sechs Millionen Menschen auf die staatlichen Hilfen in Form von Hartz IV angewiesen. Die grundgesetzlich verankerte Grundsicherung lässt jedoch keinen Spielraum für Anschaffungen, die außerhalb der Reihe sind.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/23.01.2017-kredit-trotz-beanspruchung-der-sozialleistungen/

Hartz IV Sanktionen - Leistungskürzung beim Arbeitslosengeld II

Verstößt der ALG II-Bezieher gegen bestimmte Pflichten, muss er mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Das Gesetz hält in § 31 SGB II einen ganzen Katalog von infrage kommenden Sanktionsmitteln bereit. Sie richten sich nach der Art und Schwere der Pflichtverletzung, die dem Leistungsempfänger zur Last gelegt wird. Als Folge können sie zu Kürzungen der ALG II-Leistungen, aber auch zu ihrem völligen Ausschluss führen.
Problematisch dabei ist, dass bereits die geringste Kürzung der Hartz IV Leistungen den Hilfebedürftigen unter das Existenzminimum setzt.
Wichtig: Zwar haben Jobcenter einen gewissen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Leistungskürzungen, dennoch muss dieser eine schriftliche Rechtsforlgenbelehrung vorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den Rechtsfolgen muss je Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründet erfolgen. Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der Leistungsbezieher sollte Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Zu der Rechtsfolgenbelehrung gab es bereits Urteile vom LSG Hamburg (Az. L 5 AS 78/09 vom 18.08.2010) sowie SG Gießen (Az. S 29 AS 676/11 vom 14.01.2013).
Hartz IV Sanktionen - Leistungskürzung beim Arbeitslosengeld II

Montag, 23. Januar 2017

Schulbefähigungskosten im SGB II/SGB XII Bezug – Eine Kampagne

Schulbefähigungskosten im SGB II/SGB XII Bezug – Eine Kampagne

Erstellt am 19.05.2016
Infos, Hilfestellung, Musterschreiben von RA  Kevin Kienert

Hilfestellung aufgrund des sog. Schulbuch-Urteils
Die Hilfestellung richtet sich insbesondere an Schüler bzw. Eltern, die SGB II – Leistungen beziehen und an Schulen, die mit der genannten Problematik vertraut sind.
Diese Hilfestellung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Hilfestellung zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie eine Kostenübernahme insbesondere für Schulbücher aber möglicherweise auch weiterer Schulmaterialien begründet werden könnte. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Hilfestellung ist nur ein Vorschlag. Viele Festlegungen sind frei veränderbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat der Ersteller keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Antrag, Widerspruch, Eilantrag, Klageantrag usw. benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Schulbefähigungskosten im SGB II/SGB XII Bezug – Eine Kampagne

Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Urteil vom 14.12.2016, L 13 AS 92/15
§ 24 Abs 3 S 1 Nr 3 SGB 2, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2
Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

Arbeitszeitgesetz: Wie lange darf man arbeiten? | karrierebibel.de

Arbeitszeitgesetz: Wie lange darf man arbeiten? | karrierebibel.de

Sonntag, 22. Januar 2017

nd vom 21.01.2017: Konsequenzen bei Hartz IV egal (neues-deutschland.de)

Konsequenzen bei Hartz IV egal

Bundesregierung weiß nicht, welche Folgen die Totalsanktionen der Jobcenter für die Betroffenen haben


Sanktionen gehören zu den schärfsten Instrumenten der Jobcenter. Mit der Kürzung von Geldleistungen, die im Extremfall auf Null gefahren werden können, will man strafen und konformes Verhalten der Langzeitarbeitslosen erzwingen. Die Frage, ob man das menschenwürdige Existenzminimum, das Hartz IV nach Ansicht der Bundesregierung gerade noch so absichert, überhaupt durch Sanktionen beschneiden darf, beschäftigt auch das Bundesverfassungsgericht. Das Sozialgericht Gotha hatte einen entsprechenden Vorlagebeschluss eingereicht. So möchte das Sozialgericht klären lassen, ob Hartz IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Schließlich leitet sich das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus dem in der Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzip ab.
Wohl kaum mit diesem Prinzip vereinbar sind die sogenannten Vollsanktionen. Wer sich wiederholt weigert, eine ihm zugewiesene Arbeit aufzunehmen, dem kann das Jobcenter die Regelleistungen um 100 Prozent kürzen. »Dann gibt es nur noch Lebensmittelgutscheine, die aber beantragt werden müssen und zudem von vielen Supermärkten nicht akzeptiert werden«, weiß die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann im »nd«-Gespräch zu berichten. Jedoch würden sich viele scheuen, mit solchen Gutscheinen einkaufen zu gehen. »Die schämen sich«, hat Hannemann beobachtet, die heute für die Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft sitzt. Das setzt zudem einen fatalen Automatismus in Gang: Wer keine Lebensmittelgutscheine beantragt, kann im Extremfall auch seine Krankenversicherung verlieren.
Auf jeden Fall sind die Sanktionierten danach beim Amt verschuldet. Denn die Lebensmittelgutscheine sind nur ein Darlehen, das später mit dem Regelsatz verrechnet wird - wenn die Betroffenen sich nicht ganz zurückziehen. Insbesondere Jüngere unter 25 würden durch die Vollsanktionen abgeschreckt. »Die haben wir komplett verloren, die verschwinden und melden sich nicht mehr«, so Hannemann. »Ich habe niemals solche Sanktionen ausgesprochen, weil man dadurch viel kaputt macht und Vertrauen zerstört«, so Hannemann. Oft landeten die Betroffenen in der Kriminalität, verkauften Drogen oder gingen betteln. Für jüngere Hartz-Bezieher gelten zudem strengere Regeln. Wer nur einmal ein Jobangebot ablehnt, kann mit einer dreimonatigen Totalsanktion belegt werden.
Die Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, wollte nun von der Bundesregierung wissen, wie viele Personen jährlich vollsanktioniert werden und wie viele Betroffene, den Kontakt zum Jobcenter abgebrochen haben. Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums liegt »neues deutschland« nun vor. Demnach sollen im Jahr 2015 durchschnittlich 7000 Leistungsberechtigte im Monat total sanktioniert gewesen sein, schreibt das Ministerium unter Bezug auf entsprechende Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Im Vergleich zum Jahr 2008 wäre das ein deutlicher Rückgang. Damals zählte man im Schnitt 12 000 Vollsanktionierte im Monat.
Bei der Frage nach dem Verbleib von Menschen, die nach einer Sanktion vom behördlichen Radarschirm verschwanden, muss das Ministerium passen: »Erkenntnisse zum Verbleib nach Ende der Phase einer Vollsanktionierung liegen der Bundesregierung nicht vor«, heißt es in der Antwort.
Ebenso wenig weiß man im Haus von Ressortleiterin Andrea Nahles (SPD), wie viele Vollsanktionierte Sachleistungen erhielten. Auch über die Zahl derer, die keine Lebensmittelgutscheine beantragten und damit auch die Krankversicherungsbeiträge einbüßten, herrscht im Ministerium Unklarheit.
Ein Skandal, meint Katja Kipping. Gegenüber »neues deutschland« sagte sie am Freitag: »Das Bundesministerium von Andrea Nahles weiß nichts über die Folgen des zutiefst grundrechtswidrigen Akts der Totalsanktionierung. Ihr scheint das Schicksal der Betroffenen vollkommen egal zu sein.«
nd vom 21.01.2017: Konsequenzen bei Hartz IV egal (neues-deutschland.de)

Samstag, 21. Januar 2017

Januar 2017

1. Die schlimmste Hartz IV Sanktionsbehörde: Jobcenter Rosenberg
Rosenberg in Bayern hat das schärfste Jobcenter. Die Mitarbeiter verhängten über jeden 15. Hartz-IV-Abhängigen Sanktionen. Das ist eine Quote von 6,7 %. Weit abgeschlagen liegt hingegen der hessische Taunuskreis. Hier wurde nur einer von hundert abgestraft – 0,68 %... Weiterlesen:
2. Ohne Antrag kein Geld 
Wer keinen Antrag auf ALG II stellt, bekommt auch kein Geld Jobcenter. Das gilt unabhängig davon, ob der Betroffene diesen Antrag überhaupt stellen kann: Selbst wenn er den Antrag nicht stellt, weil er krank ist, hat er keinen Anspruchauf Mittel. Das beschloss das Sozialgericht in Mainz (Az.: S 10 AS 816/15)... Weiter:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-antrag-gibt-es-kein-geld.php



3. Girokonto für alle – Eine ErfolgsgeschichteSeit sechs Monaten müssen die Banken jedem ein Girokonto anbieten – auch Menschen, denen sie es bisher verweigerten, weil sie zum Beispiel zu viele Schulden hatten oder von Hartz-IV leben. Dieses Basiskonto hat keinen Dispo... Weiterlesen:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/girokonto-fuer-alle-offenbar-erfolgreich.php


4. Keine Sanktion wegen Klagefreudigkeit

Lassen sich Hartz-IV-Bezieher nicht alles vom Jobcenter gefallen, darf die Behörde ihnen wegen unbotmäßigen Verhaltens nicht eine dreiwöchige Urlaubsabwesenheit verweigern. Auch dass noch Bewerbungen offen sind und der Arbeitslose damit eine kleine Chance auf einen Arbeitsplatz hat, ist noch kein Grund, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit abzulehnen.. Weiterlesen:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wegen-hartz-iv-klagen-sanktionen-erhalten.php
Eure Gegen-Hartz.de@gmx.de Redaktion

Donnerstag, 19. Januar 2017

Urteil: Kein Hartz IV ohne Antrag - auch bei Krankheit


Urteil: Kein Hartz IV ohne Antrag – auch bei Krankheit

Allerdings hatte der Leistungsempfänger es aufgrund einer Erkrankung unterlassen, Ende 2014 einen Weiterbewilligungsantrag auf Hartz IV Leistungen zu stellen. Erst im Juni 2015 wandte er sich mit einer Betreuerin wieder an das Jobcenter und reichte die nötigen Formulare zur Leistungsgewährung ein, so dass die Grundsicherung wieder floss. Eine rückwirkende Zahlung der Leistungen für den Zeitraum Januar 2015 bis Mai 2015 verweigerte das Jobcenter jedoch.
Der Mann ging vor Gericht und erklärte, dass er aufgrund eine seelischer Erkrankung unverschuldet daran gehindert gewesen sei, die Formulare auszufüllen und entsprechend beim Leistungsträger einzureichen. Zudem wies er darauf hin, dass er sich noch bis Januar 2015 in einer Maßnahme befand und auch seinen Sachbearbeiter über seine gesundheitlichen Probleme sowie den noch nicht gestellten Antrag informiert habe.
Das Sozialgericht Mainz wies die Klage ab. Es ist der Auffassung, der Leistungsträger hätte seine Pflichten nicht verletzt – im Gegenteil. Das Gericht stellte klar, dass höchstrichterlich geklärt sei, dass eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ nicht greift, da diese nur gilt, wenn unverschuldet gesetzliche Fristen versäumt werden, nicht aber wenn kein Hartz IV Antrag gestellt werde. Das Jobcenter hätte auch seine Pflichten sorgfältig erfüllt, indem es den Hartz IV Leistungsbezieher vor Ablauf des Bewilligungszeitraums mit der Zusendung neuer Formulare auf die Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung hingewiesen hatte. Weitere Verpflichtungen des Jobcenters, persönlich beim Leistungsempfänger nach dem Befinden zu schauen bzw. den Sozialdienst auf Verdacht hinzuzuziehen, gäbe es nicht. Auch seine dem Leistungsträger die gesundheitlichen Einschränkungen des Hartz IV Leistungsempfänger nicht bekannt gewesen, da die bisherige Antragstellung in der Vergangenheit regelmäßig erfolgte.


Beschluss des Sozialgerichts Mainz – Az.: S 10 AS 816/15 (Pressemitteilung 1/2017 vom 03.01.2017)
Urteil: Kein Hartz IV ohne Antrag - auch bei Krankheit
1. Hartz IV Jobcenter-Mitarbeiterin von Gericht abgewiesen
Eine Fallmanagerin des Jobcenters in Osterholz-Scharmbeck wehrte sich dagegen, menschenfeindliche Praktiken zu vollstrecken. Jetzt kündigte sie ihre Stelle, ist selbst erwerbslos und muss zudem die Gerichtskosten für ihre Klage gegen die Unmenschlichkeit bezahlen. Die Frau verklagte ihren Arbeitgeber, das Jobcenter, weil dieser sie dazu zwänge, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen... Weiterlesen:
2. Tausende Akten durch Brandanschlag auf das Jobcenter zerstört

In der Nacht zum ersten Januar 2017 wurde ein Brandanschlag auf das Leipziger Jobcenter im Stadteil Möckern gelegt. Die Polizei geht in ihren ersten Ermittelungen von Fremdverschulden aus. Die Scheiben wurden von der Behörde zerschlagen, um im Anschluss Feuer mittels eines Brandbeschleunigers zu legen.. Weiterlesen:
3. Hartz IV Dauerschleife Minijob
Der Markt für geringfügig Beschäftigte, besonders mit hoher Qualifikation, ist groß, und kaum ein Arbeitgeber hat Interesse daran, diese für ihn bequeme Situation zu ändern, also qualifizierte Mitarbeiter, die in Minijobs arbeiten, in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen – geschweige denn unqualifizierte Mitarbeiter dafür zu qualifizieren... Weiter:

Montag, 9. Januar 2017

Hartz 4 Bescheide vom Jobcenter sind falsch - YouTube

Hartz 4 Bescheide vom Jobcenter sind falsch

Veröffentlicht am 05.01.2017
Gib uns auf Facebook einen Like: http://bit.ly/h4wFB
oder kostenlose Bescheidprüfung auf http://bit.ly/hartz4wp

Vom Jobcenter sanktioniert? Zu wenig Hartz 4? Bescheid falsch? Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben? Stress mit dem Inkassoteam vom Arbeitsamt? Regelbedarf zu tief? Mehrbedarf nicht bewilligt? und und und?

Unser Team von hartz4widerspruch.de by rightmart unterstützt euch!

Hartz 4 Bescheide vom Jobcenter sind falsch - YouTube

Mehr Hartz 4 ab 2017! Jobcenter haben es einfach mal wieder vergessen!

Mehr Hartz 4 ab 2017! Jobcenter haben es einfach mal wieder vergessen!

Eigentlich sollte 2017 mit einer positiven Nachricht für euch starten: Der Regelbedarf wurde erhöht!
Am 26.11.2016 sollten alle Hartz 4 Empfänger in Deutschland einen Änderungsbescheid erhalten, aus dem sich die Anpassung der höheren Regelsätze ergibt. Mit Entsetzen musst wir feststellen, dass schon jetzt Zehntausende von euch vergessen wurden. Das Jahr beginnt für viele wie das alte Jahr endete: Stress mit dem Jobcenter!
Regelleistungen 2017 in der Übersicht
Die Veränderungen der einzelnen Regelbedarfe könnt ihr einsehen, indem ihr auf das nachfolgende Bild klickt.
folie1
Zum Jahreswechsel stiegen die einzelnen Regelbedarfe abhängig von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft an.
Leistungen für 6 bis 14-jährige am stärksten erhöht
Am stärksten stiegen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zu Vollendung des 14. Lebensjahrs. Statt bisher 270 Euro erhalten sie ab 01.01.2017 291 Euro. Bei durchschnittlich 2 Kindern pro Familie in dieser Altersgruppe führt dies zu einem Mehreinkommen von 504 Euro pro Jahr. Dieser deutlichen Steigerung liegt eine Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2013 zugrunde. Danach ist der Bedarf für Lebensmittel und Getränke für diese Altersgruppe deutlich höher als bisher gedacht.
Seid auch ihr Opfer der Unachtsamkeit der Jobcenter und bekommt immer noch den zu geringen Regelsatz? Schickt uns euren Bescheid zur kostenlosen Überprüfung zu.

Mehr Hartz 4 ab 2017! Jobcenter haben es einfach mal wieder vergessen!

Samstag, 7. Januar 2017

1. Jobcenter dürfen radikal kürzen
Jobcenter dürfen ab 2017 Mittel komplett streichen, wenn Hartz-IV-Empfänger andere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht beantragen. Bereits bisher waren Menschen, die Hartz-IV beantragten, verpflichtet, zuvor alle anderen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen zustehen... Weiterlesen:
2. Der Mindestlohn wird 2017 nur leicht angehoben
Ab dem 1.1.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro um 34 Cent, also um 4 %. Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn, der dem wuchernden Niedrigkohnsektor entgegen wirken und die Ungleichheit der Löhne vermindern sollte. Derweil nimmt die Armut in Deutschland zu. Armutsgefährdung stieg um 0,3 % der Deutschen seit Einführung.. Weiter;
3. Das sind alle Hartz IV Neuerungen in der Übersicht

2017 ändert sich für Hartz-IV-Bezieher und Sozialhilfeempfänger einiges. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier zusammen. Im Einzelfall wird der Regelsatz herauf‐ oder herabgesetzt, wenn ein Bedarf für mehr als einem Monat nachweisbar anderweitig gedeckt ist oder unausweichlich oberhalb durchschnittlicher Bedarfe liegt. Bei abweichendem Regelsatz sind für die monatlich ersparten Ausgaben die Beträge zugrunde zu legen, die sich aus den Tabellen des Regelbedarf‐Ermittlungsgesetzes ergeben... Weiter:
4. Tellerwäscher bleibt Tellerwäscher, Millionär bleibt Millionär

Wer in Deutschland Vermögen hat, der ist kaum in Gefahr, arm zu werden – wer arm ist, hat immer weniger Chancen aufzusteigen. 13,4 Millionen Menschen haben weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung, diese Armutsschwelle lag 2016 bei 1033 Euro pro Person. Die Zahl dieser von Armut Gefährdeten nimmt zu... Weiter:
5. Dürfen ältere Hartz-IV-Bezieher ihr Vermögen behalten?

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pflaz, Malu Dreyer, fordert, die Lebensarbeitszeit in das Schonvermögen von Hartz-IV-Beziehern einzubeziehen. Die bisherigen 10 000 Euro seien zu wenig für ein langes Erwerbsleben... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-duerfen-aeltere-schonvermoegen-behalten.php
1. Armut blüht in den Städten
Die meisten armen Menschen in Deutschland leben in Großstädten. Das generelle Gefälle zwischen dem „armen“ Osten und dem „reichen“ Westen täuscht darüber hinweg, dass der höchste Anteil ... Weiter:
2. Freie Pille für Hartz IV Bezieherinnen?
Hartz-IV-Berechtigte bekommen pro Monat 17,00 Euro für Medikamente. Davon müssen sie auch Verhütungsmittel bezahlen: Spiralen, die Pille oder Kondome. Dafür reichen die Regelsätze in der Regel nicht aus. Bei Pro-Familia ist das Problem hinlänglich bekannt: Betroffene,.. Weiter:
3. Wenn Weihnachten für Millionen von Kindern praktisch ausfällt

„Morgen, Kinder, wird's nichts geben!Nur wer hat, kriegt noch geschenkt.Mutter schenkte euch das Leben.Das genügt, wenn man's bedenkt.Einmal kommt auch Eure Zeit.Morgen ist's noch nicht so weit... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-weihnachten-faellt-aus.php







4. Das sind die Hartz IV Regelleistungen und Mehrbedarfe ab 2017
Zum 1.1.2017 werden die Hartz IV Regelsätze leicht angehoben. Damit verändern sich auch die Mehrbedarfe, die wir ebenfalls aufgelistet haben. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Sozialorganisationen als unureichend betittelt, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Kinder unter 6 Jahren gehen dieses Jahr sogar leer aus!.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/das-sind-die-neuen-hartz-iv-regelsaetze-ab-2017.php






5. Bundesregierung fälscht Armutsbericht
Was sich wie eine Verschwörungstheorie anhört, ist Wirklichkeit: Die Bundesregierung strich, laut der Tageszeitung Neues Deutschland, Passagen, die belegen, dass Reichtum darüber entscheidet, dass jemand Einfluss auf die Politik nimmt bzw. Armut darüber, dass Menschen keinen Einfluss haben... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesregierung-faelscht-armutsbericht.php







6. Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
Hartz-IV-Beziehern sind Schikanen ausgesetzt und sehen sich oft einem Rechtsstreit mit Jobcentern gegenüber. Die Willkür der Jobcenter lässt sich zwar nicht aufheben, aber gute Vorbereitung stärkt den Widerstand... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

--- Tipps ---
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