Schulbefähigungskosten im SGB II/SGB XII Bezug – Eine Kampagne
Erstellt am 19.05.2016
Hilfestellung aufgrund des sog. Schulbuch-Urteils
Die Hilfestellung richtet sich insbesondere an Schüler bzw. Eltern, die SGB II – Leistungen beziehen und an Schulen, die mit der genannten Problematik vertraut sind.
Diese Hilfestellung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Hilfestellung zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie eine Kostenübernahme insbesondere für Schulbücher aber möglicherweise auch weiterer Schulmaterialien begründet werden könnte. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Hilfestellung ist nur ein Vorschlag. Viele Festlegungen sind frei veränderbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat der Ersteller keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Antrag, Widerspruch, Eilantrag, Klageantrag usw. benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.